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Allgemeine Geschäftsbedingungen Proland Daub GmbH
§ 1 Allgemeines
(1)
Unseren Rechtsbeziehungen liegen stets die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Die Bedingungen gelten von jedem Kunden durch die Eingehung der Geschäftsbeziehung mit uns, spätestens mit der Entgegennahme der Leistung als angenommen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn wir ihm unsere Geschäftsbedingungen vorher zur Kenntnis gebracht haben oder er in zumutbarer Weise die Möglichkeit hatte, hiervon Kenntnis zu erlangen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; sie werden nicht anerkannt.
(2)
Werden Kaufverträge mündlich oder fernmündlich vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen, so ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
(3)
Für Leistungen im Bereich Lagerung und Verladung gelten gegenüber Kaufleuten ergänzend die ADSp in der bei Vertragsschluß geltenden Fassung.
(4)
Ist der Kunde Kaufmann, gelten Änderungen dieser Vertragsbedingungen als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung gesondert hinweisen.
(5)
Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen eines Vertrages freibleibend, wenn im Einzelfalle nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 Preise, Zahlung, Prämien
(1)
Alle Preise verstehen sich für die angegebene Einheit in Euro. Ist der Kunde Verbraucher, geben wir den Preis einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer an.
(2)
Das Abpacken von gelieferten Paletten ist nicht im Preis inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3)
Zahlungen sind rein netto per Vorkasse zu leisten. Zu einem Skontoabzug ist der Kunde nur bei vorheriger, ausdrücklicher Vereinbarung in dem sich daraus ergebenden Umfang berechtigt.
(4)
Gerät der Kunde mit dem Abruf bzw. der Abnahme in Verzug, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte auch befugt, die Ware bei uns oder einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern, oder sie nach vorheriger Androhung und Setzen einer angemessenen Nachfrist in geeigneter Weise unter möglichster Wahrung der Interessen des Käufers zu verwerten.
§ 3 Lieferung, Versand, Gefahrtragung
(1)
Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Ist Lieferung auf Abruft vereinbart, so hat der Käufer, soweit Fristen zum Abruft nicht ausdrücklich vereinbart sind, innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Aufforderung von uns die vereinbarten Teillieferungen abzurufen. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen.
(2)
Angaben zu Inhaltsstoffen von Futter- und Düngemitteln, sowie beschreibende Angaben zu unseren Produkten gelten nicht als Zusicherung.
(3)
Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Käufers verpackt. Der Käufer hat bei der Anlieferung für die sofortige Entladung zu sorgen. Angelieferte Paletten und Leihbehältnisse hat er in gebrauchfähigem und restentleertem Zustand frachtfrei innerhalb eines Monats zurückzugeben. Andere Verpackungen hat er auf unser Verlangen hin an ein von uns benanntes Entsorgungsunternehmen zu verbringen, wenn dies für eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlich ist.
(4)
Der Versand erfolgt auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Transportversicherungen schließen wir auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.
(5)
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager bzw. bei Direktlieferung das Lager unseres Lieferanten, dessen Lieferanten oder des Erzeugers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg berechtigen den Käufer uns gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
(6)
Wird uns nach Abschluß eines Vertrages dessen Erfüllung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder für uns wirtschaftlich unzumutbar, so können wir von diesem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Dem Käufer stehen Erfüllungs- oder Ersatzansprüche in diesem Fall nicht zu.
(7)
Paletten, die nicht getauscht werden konnten, werden unter Beibehaltung des Rückgaberechtes belastet.
§ 4 Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung
(1)
Wir leisten Gewähr, das der Liefergegenstand frei von Mängeln entsprechend der Beschreibung und dem jeweiligen Stand der Technik ist. Änderungen in der Konstruktion, Ausführung und / oder Zusammensetzung, die weder die Funktionstüchtigkeit / Brauchbarkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und / oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
(2)
Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Besteller offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach deren Entdeckung - und bei Kaufleuten zusätzlich: innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe - gerügt hat. Die den kaufmänischen Besteller ggf. nach § 377 HGB treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben hiervon unberührt.
Etwaige Ersatzansprüche für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beruht, werden durch diese Bestimmung nicht berührt.
(3)
Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Käufer hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben.
(4)
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung verweigert oder auf eine vom Käufer gesetzte, angemessene Frist nicht reagiert, ist der Käufer zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben (vorbehaltlich nachstehender Ziffer 6) unberührt.
(5)
Von dem Käufer erhobene Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches bzw. der vereinbarten Vergütung nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(6)
Für jegliche dem Käufer im Zuge der Vertragsanbahnung oder -durchführung - nicht nur bei etwaigen Sachmängeln - entstehenden Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, haften wir nur
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, der Körpers der Gesellschaft,
- wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vohersehbaren Schaden. Die vorstehenden Reglungen gelten in gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Rücktrittsvorbehalt, Schadenersatz
(1)
Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenrechte wären durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(2)
Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, erheblichem Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten, sowie bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem dieser Fälle werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kreditzinsen zuzüglich Provision und Spesen.
(3)
Bei Verzugseintritt in einem Vertragsverhältnis werden sämtliche Forderungen, die uns gegen den Käufer auch aus anderen Rechtsgeschäften zustehen, umgehend in einer Summer fällig. Etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen werden nach Verzugseintritt gegenstandslos.
(4)
Verweigert der Käufer die Bezahlung des vereinbarten Preises, ohne dazu berechtigt zu sein, können wir weitere Lieferungen zurückhalten und nach angemessener Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung und Ersatz unserer vergeblichen Aufwendungen verlangen. Hierfür können wir eine Pauschale in Höhe von 20 % des Vertragspreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Unser Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung und Übertragung der Vorbehaltsware
(1)
Die Ware bzw. Dokumente bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.
(2)
Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller und in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Uns steht das (Mit-) Eigentum an der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und Grad der Be- oder Verarbeitung. Bei Be- oder Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass der Käufer ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Be- oder Verarbeitung das (Mit-) Eigentum an der Vorbehaltsware erwirbt, überträgt er uns mit Vertragsabschluss das (Mit-) Eigentum an der Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbs und verwahrt die Ware für uns. Etwaige herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer tritt der Käufer mit Vertragsabschluß an uns ab. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
(3)
Für den Fall, dass die von uns gelieferte Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden wird, überträgt der Käufer uns hiermit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder der neuen Sache und verwahrt diese dann für uns. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer werden hiermit an uns abgetreten.
(4)
Der Käufer ist ermächtigt, die in unserem (Mit-) Eigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nur unter der Bedingung der gleichzeitigen Abtretung und unverzüglichen Weitergabe der erhaltenen Finanzmittel an uns zwecks Zahlung und Ausgleich einer etwaigen Rechnungsdifferenz gestattet. Alle dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderung, gleichgültig, ob diese vor oder nach der Verarbeitung, Vermischung usw. erfolgt, einschließlich aller Nebenrechte sowie etwaiger Ersatzansprüche gege eine Kreditversicherung tritt der Käufer hiermit an uns ab. Für den Fall, dass die Ware nur in unserem Miteigentum steht oder vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren - gleichgültig, in welchem Zustand - zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Forderung nur in Höhe desjenigen Betrages, den wir dem Käufer für den betreffenden Teil der Ware berechnet haben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung im Rahmen unserer Geschäftsverbindung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die von uns gelieferte Ware zu verfügen.
(5)
Der Käufer ist bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf ermächtigt, die uns zustehenden Forderungen mit einzuziehen. Mit einem Widerruf geht dieses Recht - auch bei Insolvenz - auf uns über. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, werden wir nicht ausüben, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt, wozu wir auch selbst berechtigt sind.
(6)
Der Käufer hat uns ferner jederzeit Zutritt zur Ware zu gewähren sowie auf Verlangen die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen und uns alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer auf Verlangen den Forderungsübergang seinem Abnehmer anzuzeigen. Für den Fall, dass der Käufer aus der Weiterveräußerung an einen Dritten Wechsel oder Schecks erhält, tritt er die ihm zustehende Wechsel- oder Scheckforderung an uns ab, und zwar in Höhe der ihm abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung. Das Eigentum an der Wechsel- oder Scheckurkunde wird vom Käufer auf uns übertragen; der Käufer verwahrt die Urkunde für uns.
(7)
Der Käufer hat bei Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder auf die ihr abgetretenen Forderungen unsere Rechte zu wahren und uns derartige Zugriffe unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(8)
Solange unser Eigentum an der gelieferten Ware besteht, ist diese vom Käufer gegen die üblichen Gefahren ausreichend zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen, insbesondere gegen die Versicherung, tritt der Käufer hiermit an uns zur Sicherung unserer Ansprüche bis zur Höhe unserer Forderung ab.
(9)
Eine etwaige Übersicherung stellen wir dem Käufer auf dessen Verlangen zur Verfügung. Eine Übersicherung liegt vor, wenn der Wert der Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterfallenden Verträgen ist Plaidt.
(2)
Ist der Käufer Kaufmann, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Koblenz. Es steht uns frei, stattdessen das für den Wohn- bzw. Geschäftssitz des Käufers örtlich und sachlich zuständige Gericht anzurufen.
§ 9 Datenverarbeitungsklausel
Wir weisen den Käufer darauf hin, dass wir die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen erhaltenen Kundendaten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen speichern und verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, bzw. nur dann, wenn wir hierzu rechtlich verpflichtet sind.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der in diesem Vertrag getroffenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Bestandskraft des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen möglichst nahe kommt.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Online-Shop der Proland Daub GmbH
1.
Die Darstellung und Beschreibung des Sortiments in unserem Online-Shop stellt kein Angebot i.S. der §§ 145 ff. BGB dar. Sie ist freibleibend und unverbindlich. Über den Onlineshop wird der Kunde aufgefordert, ein Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages abzugeben. Mit Absenden einer Bestellung durch den Kunden kommt der Vertrag noch nicht zustande. Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei der Firma Proland Daub GmbH eingegangen ist. Der Vertrag mit der Firma Proland Daub GmbH kommt zustande, nachdem die Zahlung des Kunden auf dem angegebenen Konto der Firma Proland Daub GmbH eingegangen ist und die bestellte Ware versandt wurde.
Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen und nur an Personen im geschäftsfähigen Alter. Die Firma Proland Daub GmbH behält sich vor, eingehende Bestellungen ohne Angabe von Gründen nicht auszuführen.
2.
Zahlungen an die Firma Proland Daub gelten erst als bewirkt, wenn sie auf dem Konto der Firma gutgeschrieben worden sind.
Plaidt im August 2009
Wiederrufsbelehrung:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sche vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: Proland Daub GmbH
Fraukircher Straße 26, 56637 Plaidt
info@proland-daub.de
Fax: 02632/955777
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Zusatz
Wir möchten Sie bitten, sich vor der Rücksendung von Waren per E-Mail (siehe oben) oder telefonisch (02632/9557-0) mit uns in Verbindung zu setzen.





